Welche Online Casinos sind vom Prozessfinanzierungsangebot umfasst?
Die aktuelle Liste der möglichen Casinoanbieter finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
Die aktuelle Liste der möglichen Casinoanbieter finden Sie direkt auf der Informationsseite zum Verfahren.
Die von AdvoFin beauftragten Rechtsanwälte fordern für Sie die von Ihnen an die Casino Anbieter getätigten Zahlungen zurück, reduziert um die erhaltenen Auszahlungen (Gewinne).
Nein, dies ist nicht möglich.
Ja, selbstverständlich.
Davon ist nicht auszugehen. Die aktuelle Rechtsprechung in Österreich bezieht sich ausschließlich darauf, dass das Anbieten von Online Casino-Spielen ohne österreichische Lizenz untersagt ist und entsprechend rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Nichts! Sie melden sich bei uns an und wir führen Sie durch den gesamten Prozess.
Bitte beachten: Verluste, welche Sie nach der Anmeldung zu unseren Sammelverfahren erlitten haben, können nicht im Rahmen des Sammelverfahrens berücksichtigt werden bzw. kann eine weitere Spieltätigkeit nach Ihrer Anmeldung zum Sammelverfahren zum Ausschluss vom Sammelverfahren führen.
Das Sammelverfahren richtet sich auf die Rückforderung Ihrer einbezahlten Beträge, reduziert um erhaltene Auszahlungen (Gewinne).
Wurde bei einem Casino aber ein Nettogewinn erzielt (ausbezahlte Gewinne > Einzahlungen), ist ein Vorgehen im Rahmen unseres Sammelverfahren nicht möglich.
Eine Teilnahme ist ab einem Nettospielverlust (Einzahlungen- Auszahlungen) von 1.000 EUR (bei einem Anbieter) möglich. Dabei können im Rahmen des Sammelverfahrens Zahlungen ab 1.1.2000 berücksichtigt werden. Zahlungen vor diesem Zeitraum können aktuell nicht miteinbezogen werden.
NEIN! Die Teilnahme an unserem Sammelverfahren ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahren (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.
Im Verlustfall trägt selbstverständlich AdvoFin alle Kosten.
Im Erfolgsfall erhalten wir für die Übernahme des Prozessrisikos und für die Finanzierung sämtlicher Kosten eine Beteiligungsquote von 37% am Prozesserlös. Im Falle einer außergerichtlichen Einigung (vor Klagseinbringung) reduziert sich die Beteiligungsquote auf lediglich 19%.
Selbstverständlich. Nach Ihrer Onlineanmeldung auf unserer Website und Upload der benötigten Unterlagen, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die weiteren Schritte.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt in Ihrem Namen geführt.
Die Beteiligung an unserem Sammelverfahren wird natürlich streng vertraulich behandelt.
Mehrere Hundert Online Casino–Anbieter haben etwas gemeinsam: sie sind in Österreich illegal.
Diese Verluste bei illegale Anbietern können vor Gericht zurückgefordert werden – mit hervorragenden Erfolgsaussichten! Genau dieser Aufgabe hat sich AdvoFin als Prozessfinanzierer verschrieben und bereits über € 75 Mio. für unsere Kunden zurückgeholt. AdvoFin kann dabei auf die Erfahrung aus über 10.000 finanzierten Rückforderungen in 3 Ländern zurückgreifen.
AdvoFin geht konsequent gegen dieses Unrecht vor, damit Geschädigte aus Österreich ihr verlorenes Geld zurückerhalten.
Der Abschluss einer Prozessfinanzierung mit AdvoFin bzw. die Teilnahme an einem unserer Sammelverfahren ist für Sie kosten- und risikolos! AdvoFin finanziert die Kosten des Verfahrens (gerichtlich wie außergerichtlich) und erhält als Kompensation für die Übernahme des Prozessrisikos im Erfolgsfall eine Beteiligung des erzielten Erlöses.
Selbstverständlich. Nach Ihrer Kontaktaufnahme und Übersendung der benötigten Unterlagen, prüfen die Mitarbeiter der AdvoFin Ihre Ansprüche kostenlos und klären direkt mit Ihnen die möglichen nächsten Schritte.
Im Regelfall behalten Sie Ihre Ansprüche. AdvoFin tritt lediglich als Prozessfinanzierer auf. Das Verfahren wird dabei durch einen durch Sie bevollmächtigten Anwalt geführt.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Gegenpartei abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin unseriös.
Nein. Abhängig vom Fall, werden einzelne Klagen (als Musterklagen) oder eine Vielzahl von Klagen eingebracht. Das Kostenrisiko trägt dabei natürlich die AdvoFin.
AdvoFin klagt selbst nicht. Eine mögliche Klage wird durch den von Ihnen beauftragten Anwalt geführt.
Nein. Das Kostenrisiko trägt vollständig AdvoFin. Es entstehen Ihnen daraus keine Kosten oder Risiken.
AdvoFin prüft und finanziert individuelle Fälle ab einem Schadenswert von € 1 Mio. Ihre Anfrage können Sie uns gerne hier übersenden.
Unsere Kunden erhalten laufend Informationen zu Ihren Verfahren via Email oder Post. Weiters können Sie sich in unseren Newsbereichen sowie auf unseren Social-Media-Kanälen auf dem Laufenden halten.
Die Teilnahme an einem von der AdvoFin betriebenen Projekten ist unabhängig von der Höhe Ihres Schadens möglich. Einzelfinanzierungsanfragen individueller Ansprüche werden ab einer Schadensumme von € 1 Mio. geprüft.
Die benötigten Unterlagen sind stark fallabhängig und können den jeweiligen Anmeldeformularen der einzelnen Projekte entnommen werden. Unsere Mitarbeiter setzen sich mit Ihnen in Kontakt, falls die übersendete Unterlagen nicht vollständig sind bzw. weitere Unterlagen benötigt werden.
Nein. Es ist der Geschäftsgrundsatz von AdvoFin unabhängig und anwaltsübergreifend zu arbeiten. AdvoFin entscheidet frei über Finanzierungsangebote und lässt sich nicht durch potente Gegner oder Zwänge des Falls beeinflussen.
Dies ist fallabhängig. Die Beteiligung beträgt jedoch im Regelfall 25% – 37% des für den Kunden erzielten Erlöses.
Ja. Eine außergerichtliche Einigung mit der Gegenpartei ist ebenfalls vorstellbar bzw. wurde im Rahmen von außergerichtlichen Vergleichen bereits mehrfach erzielt.