
Wir sind stolz auf 25 Jahre AdvoFin und auf über € 380 Mio., die wir bisher für unsere gut 90.000 Kunden erringen konnten.
Seit Wochen bzw. Monaten liest man regelmäßig in den Medien, dass Online Glücksspiel-Anbieter verurteilt wurden, österreichischen Kunden das verlorene Geld zurückzubezahlen. Allein über 5.000 AdvoFin-Kunden haben bereits Ihre Verluste zurückerhalten.
Aber wie kann das sein? Bei den Anbietern handelt es sich um bekannte Anbieter mit Namen wie Mr. Green, Bwin oder Pokerstars, … die Anbieter machen noch dazu laufend Werbung in Österreich.
Der Grund ist einfach erklärt: Das Angebot von Online Glücksspiel ist in Österreich ohne eine österreichische Konzession nicht erlaubt.
In Österreich werden Glücksspiele durch das sogenannte Glücksspielgesetz (GSpG) reguliert. Online-Casinos bieten Glücksspiele gem. § 1 GSpG an (Roulette, Poker, Black Jack, Slots, Two Aces, Bingo, Craps, Keno, Baccarat, etc.).
Das Glücksspielgesetz regelt, dass nur der Bund, aufgrund des hohen Suchtpotentials von Glücksspielangeboten, zur Durchführung von solchen Glücksspielen ermächtigt ist. Gleichzeitig ist es dem Bund aber erlaubt, dieses Recht mittels Konzession auf andere zu übertragen.
Das ist in Österreich geschehen: Die Casino Austria AG verfügt mit Ihrer Plattform win2day über die einzige österreichische Konzession, mit welcher Onlineglücksspiel in Österreich angeboten werden darf.
Das Konzessionssystem stellt sicher, dass Konzessionäre sich an die österreichischen Regelungen zum Anbieten von Glücksspiel halten – dies wird auch regelmäßig von den Behörden überprüft.
Alle anderen Unternehmen, die Ihr Glücksspielangebot über das Internet in Österreich verfügbar machen (Mr. Green, Pokerstars, Interwetten, bwin, Bet-At-Home, NetBet, Wunderino, William Hill, bet365, Lapalingo, Tipico, … um nur einige der zahllosen Namen zu nennen) besitzen nur ausländische Lizenzen aus Ländern wie Malta oder Curacao. Diese sind in Österreich entsprechend der aktuellen Gesetzeslage und Rechtsprechung nicht gültig bzw. relevant.
Damit ist das Angebot dieser Glücksspielanbieter an österreichische Kunden illegal und rechtswidrig – der vom Kunden abgeschlossene Glücksspielvertrag ist daher nichtig!
Die Online Glücksspiel-Anbieter argumentieren, dass das österreichische Glücksspielgesetz gegen das EU-Recht verstoßen würde – konkret gegen die Dienstleistungsfreiheit. Diesem Argument hat der Europäische Gerichtshof mehrfach eine Absage erteilt (z.B. EuGH C-347/09). In Österreich haben der Oberste Gerichtshof, der Verwaltungsgerichthof und auch der Verfassungsgerichtshof (somit alle letztinstanzlichen Gerichte!) ebenfalls bestätigt, dass das österreichische Glücksspielgesetz mit dem EU-Recht im Einklang steht.
Wir sind stolz auf 25 Jahre AdvoFin und auf über € 380 Mio., die wir bisher für unsere gut 90.000 Kunden erringen konnten.
Die Verluste können auf dem Zivilrechtsweg an österreichischen Gerichten zurückgefordert werden! Das bedeutet, dass der Glücksspielanbieter auf Rückzahlung der Verluste geklagt wird.
Da solche Klagen mit enormen Kosten verbunden sind (Rechtsanwalt, Gerichtsgebühren, Übersetzungskosten, mögliche Vollstreckung…), ist die Zuziehung eines Prozessfinanzierers wie AdvoFin für die meisten Mandanten eine gute Entscheidung.
Als Prozessfinanzierer Ihres Verfahrens finanziert AdvoFin alle anfallenden Kosten (auch für den Fall, das ein Verfahren widererwartend verloren geht) und erhält nur im Erfolgsfall eine Beteiligung an der durchgesetzten Rückforderung.
Dabei kann AdvoFin auf die Erfahrung aus über 10.000 finanzierten Verfahren im Bereich der Rückforderung von Online Glücksspiel-Verlusten in Österreich und Deutschland zurückgreifen und ist als Platzhirsch unter den Prozessfinanzierern mit einer 21-jährigen Geschichte ein verlässlicher Partner an der Seite der Mandanten.
Interessenten können sich innerhalb von 5 Minuten unverbindlich bei AdvoFin hier anmelden. Nach der Anmeldung kümmert sich AdvoFin zusammen mit den beauftragten Rechtsanwälten um den gesamten Prozess.
Die Klage selbst wird in Österreich (am lokalen Bezirks- oder Landesgericht) eingebracht. Geklagt wird dabei der jeweilige Glücksspielanbieter, welcher seinen Sitz im Ausland hat (primär Malta). Die Verfahrensdauer beträgt erfahrungsgemäß zwischen 12 und 18 Monaten. Bisher ging kein von AdvoFin finanziertes Verfahren verloren! In Summe wurden bereits über € 75 Mio. an Verlusten zurückgeholt. Wichtig: Es wird stets der Nettoverlust zurückgefordert (Einzahlungen abzgl. Auszahlungen). Sportwettenverluste bzw. Verluste, die während eines Auslandsaufenthalts erlitten wurden, können nicht zurückgefordert werden.
Informieren Sie sich jetzt zu unserem Angebot. Wir helfen Ihnen bei Fragen gerne jederzeit auch telefonisch oder per Email weiter!
AdvoFin – kümmert sich um Ihren Anspruch, sorgt für Ihr Recht!