Weshalb soll die Rückforderung der Servicepauschale möglich sein?
In einem aktuellen Urteil des Obersten Gerichtshofs hat dieser festgehalten, dass sämtliche Zusatzkosten (Pauschalen) rechtswidrig sind, wenn Ihnen keine angemessene Leistung gegenübersteht.
Das Urteil hat sich zwar auf die Servicegebühr, welche von Fitnessstudios verrechnet wird bezogen – die Kooperationsanwälte der AdvoFin sind nach intensiver rechtlicher Prüfung jedoch überzeugt, dass auch die Servicegebühr der Mobilfunk- und Festnetzinternetanbieter rechtswidrig ist.
Daher ist eine Rückforderung mit AdvoFin möglich.