Für welche Kreditverträge kann man die Kreditbearbeitungsgebühr zurückfordern?
Die Rückforderung ist grundsätzlich für alle Kreditverträge welche nach dem 1.1.11998 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden möglich.
Die Rückforderung ist grundsätzlich für alle Kreditverträge welche nach dem 1.1.11998 bei einer österreichischen Bank abgeschlossen wurden möglich.
Zur Erstanmeldung bei AdvoFin & dem EKV benötigen Sie keinerlei Unterlagen. In der Folge meldet sich AdvoFin bei Ihnen und geht mit Ihnen alle Details der Rückforderung durch. In der Regel ist der jeweilige Kreditvertrag ausreichend.
Wie alle unsere Prozessfinanzierungsangebote ist die Rückforderung der Kreditbearbeitungsgebühr für Sie grundsätzlich kostenfrei bzw. ohne Kostenrisiko. Der EKV wird mit der Verfolgung Ihrer Ansprüche beauftragt, AdvoFin finanziert das gesamte Vorgehen. Wir erhalten nur im Erfolgsfall eine Beteiligung am effektiv zurückgeholten Betrag iHv. 35 %.
Davon ist nicht auszugehen – die Rückforderung einer rechtswidrigen Gebühr ist ihr Recht.
Ihre Ansprüche werden darüberhinaus an den Europäischen Konsumentenschutzverein (EKV) zur Betreibung abgetreten. Dieser tritt gegenüber der Bank auf.
Nein. Zunächst wird der mögliche Anspruch ermittelt und die Bank durch den EKV ausgerichtlich zur Rückzahlung der Kreditbearbeitungsgebühr aufgefordert. Vor einer möglichen Klage, welche im Namen des EKV geführt werden würde, werden Sie selbstverständlich informiert.
Dies ist fallweise stark unterschiedlich und von der Komplexität des Falles sowie der Lösungsbereitschaft der Bank abhängig. Eine pauschale Aussage zu treffen, wäre seitens AdvoFin & EKV unseriös.
Ihr Anspruch auf Rückforderung wird zur Betreibung an den EKV abgetreten. Dieser tritt gegenüber der Bank auf und ist, falls notwendig, auch der Kläger einer Rückforderungskalge.
Die Beteiligung an unserem Rückforderungsangebot wird darüberhinaus natürlich streng vertraulich behandelt.